Leasingrückgabe: Welche Kratzer und Dellen sind normale Abnutzung?

Von MainZeitraum · Stand:

Bei der Leasingrückgabe zählt nicht, ob das Auto aussieht wie neu, sondern was im Schadenkatalog Ihres Leasinggebers steht. Gebrauchsspuren werden meist akzeptiert; alles darüber wird voraussichtlich berechnet. Wo die Grenze liegt, unterscheidet sich je Katalog. Hier einige Beispiele aus öffentlich verfügbaren Katalogen.

Kratzer: der Fingernageltest

Viele Kataloge unterscheiden danach, wie tief ein Kratzer geht. Laut dem Katalog von Volkswagen Financial Services (Stand 02/2025) gelten Kratzer, die sich herauspolieren lassen und bei denen der Fingernagel nicht hängen bleibt, als akzeptiert. Reicht der Lackschaden bis zur Grundierung, zum Basislack oder zum Blech, wird er dort berechnet. Der digitale Katalog von Mercedes-Benz (abgerufen 09/2026) nennt als akzeptiert leichte Oberflächenkratzer ohne Rostansatz, die sich mit einer Maschinenpolitur entfernen lassen.

Der Test geht so: Fahren Sie mit dem Fingernagel quer über den Kratzer. Bleibt er hängen, ist der Kratzer vermutlich tiefer als der Klarlack, und die Chance steigt, dass er als Schaden gilt. Ein sicheres Urteil ersetzt das nicht, aber er gibt eine erste Orientierung. Genau diese Frage stellt auch der Leasingampel-Check, wenn die Fotos nicht eindeutig sind, und bezieht Ihre Antwort in die Einschätzung ein.

Steinschläge

Einzelne Steinschläge gehören bei den meisten Katalogen zur normalen Abnutzung, solange sie klein sind und nicht gehäuft auftreten. Volkswagen Financial Services akzeptiert einzelne Steinschläge bis 2 mm Durchmesser und rechnet erst bei hoher Dichte ab, nämlich bei mehr als 5 pro Quadrat von 10 × 10 cm. Allane (Stand 06/2023) zieht die Grenze an derselben Stelle: im Frontbereich höchstens 5 pro 10 × 10 cm, solange die Steinschläge nicht bis zur Grundierung reichen. Entscheidend ist also weniger die genaue Zahl als die Frage, ob der Lack durchschlagen ist und ob sich die Einschläge häufen.

Dellen und Beulen

Beim Durchmesser liegen die Kataloge dicht beieinander: Volkswagen Financial Services (02/2025), Mercedes-Benz (abgerufen 09/2026) und Allane (06/2023) ziehen die Grenze bei etwa 20 mm, die Toyota Kreditbank (08/2021) etwas großzügiger bei 30 mm. Die eigentlichen Unterschiede stecken woanders:

  • Anzahl: Bei Volkswagen Financial Services und Mercedes-Benz sind höchstens 2 Dellen pro Bauteil akzeptiert, bei Allane bis zu 3 pro Bauteil, bei Toyota höchstens 3.
  • Gesamtzahl: Mercedes-Benz begrenzt zusätzlich auf höchstens 6 Dellen am ganzen Fahrzeug.
  • Tiefe: Volkswagen Financial Services nennt außerdem eine Eindringtiefe von ca. 1 mm.
  • Lack: Bei allen vier Katalogen zählt eine Delle nur dann als akzeptiert, wenn der Lack unverletzt bleibt und keine Lackierung nötig wird.

Dieselbe Delle kann deshalb bei dem einen Leasinggeber durchgehen und beim anderen berechnet werden, etwa weil sie die dritte am selben Bauteil ist. Schauen Sie daher in den Katalog, der in Ihrem Vertrag steht, bevor Sie etwas unternehmen.

Voll oder anteilig berechnet

Nicht nur die Grenze, auch die Art der Berechnung hängt vom Katalog ab. Manche Kataloge rechnen einen Schaden anteilig nach Alter und Laufleistung ab, andere zum vollen Betrag. Beim Volkswagen-Katalog gilt laut Übersichtstabelle das Erste für Lack, Karosserie und Stoßfänger und das Zweite für Felgen und Innenraum. Was das für eine Reparatur vor der Rückgabe bedeuten kann, lesen Sie im Beitrag zu Smart Repair.

Was Sie jetzt tun können

  • Klären Sie, welcher Leasinggeber und welche Katalogfassung in Ihrem Vertrag stehen.
  • Prüfen Sie das Auto 4 bis 8 Wochen vor der Rückgabe bei Tageslicht und machen Sie von jedem Kratzer und jeder Delle ein Foto, am besten mit einem Lineal daneben.
  • Lassen Sie die Fotos vom Leasingampel-Check mit dem Katalog Ihres Leasinggebers abgleichen. Er schätzt ein, was voraussichtlich berechnet wird (in Kürze verfügbar; wer sich jetzt vormerkt, spart zum Start 10 %). Bei Unsicherheit fragen Sie zusätzlich den Leasinggeber nach einer Vorab-Besichtigung.

Weitere Beiträge

Die genannten Werte stammen aus den öffentlich verfügbaren Schadenkatalogen der jeweiligen Leasinggeber in der angegebenen Fassung und sind hier in eigenen Worten und verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich ist die Fassung, die in Ihrem Leasingvertrag vereinbart ist; ältere Verträge können ältere Kataloge haben. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir sind unabhängig und arbeiten nicht im Auftrag der genannten Leasinggeber.